Der Bundesrat hat am 17. Oktober 2025 beschlossen, den vorübergehenden Schutz nach §24 Aufenthaltsgesetz für Menschen aus der Ukraine bis zum 4. März 2027 zu verlängern.
Die Verlängerung erfolgt automatisch – ein Antrag ist nicht erforderlich.

Der Schutz gilt weiterhin für ukrainische Staatsbürger, ihre Familien sowie Personen, die vor dem Krieg dauerhaft in der Ukraine lebten.
Nicht betroffen sind Personen ohne ukrainischen Status oder jene, denen bereits eine Verlängerung verweigert wurde. Quelle: Bundesrat, Drucksache Nr. 574/25 - hier

Autorin der Zusammenstellung - Anastasiia Malyshenko